1 Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1Anbieter von QR Table ist Rani Kais (Einzelunternehmen, Geschäftsname „Kais Solutions“), Adelheid-Popp-Gasse 12/10, 1220 Wien, Österreich, UID ATU83512003, E-Mail office@kaissolutions.at (nachfolgend „Anbieter“). Das Impressum auf qr-table.at nennt beide Namen.
1.2Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software-Plattform QR Table zwischen dem Anbieter und seinen Kunden. Kunden sind ausschließlich Unternehmer im Sinn des § 1 KSchG, insbesondere Gastronomiebetriebe. Mit der Anmeldung bestätigt der Kunde, dass er als Unternehmer handelt. Für Verbraucher gelten diese AGB nicht.
1.3Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.4Gäste des Kunden, die die digitale Speisekarte nutzen, werden nicht Vertragspartner des Anbieters.
2 Leistung und Pakete
2.1QR Table ist eine Software als Dienst (SaaS): eine digitale Speisekarte, die Gäste per QR-Code unter einer eigenen Adresse des Kunden aufrufen (<name>.qr-table.at), samt Verwaltungsbereich für das Team des Kunden. Der Anbieter stellt die Software über das Internet bereit und betreibt sie; eine Überlassung der Software zur Installation erfolgt nicht. Ein Vertrag gilt für ein Restaurant unter einer Adresse; weitere Standorte werden gesondert vereinbart.
2.2Es gibt drei Pakete. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss auf der Website veröffentlichte Paketbeschreibung; die wichtigsten Unterschiede:
| Leistung | Basic | Premium | Komplett |
|---|---|---|---|
| Digitale Speisekarte mit Bildern, Allergenen, Größen und Varianten | ja | ja | ja |
| QR-Code, Basis-Statistik, Tische verwalten | ja | ja | ja |
| Mehrsprachige Karte (manuell gepflegt) | bis 3 Sprachen | bis 10 Sprachen | bis 10 Sprachen |
| Gerichte / Kategorien / Benutzer | 100 / 20 / 3 | unbegrenzt | unbegrenzt |
| Automatische Übersetzung | nein | ja | ja |
| Eigene Farben, Schrift, Startseite; ohne „Powered by“ | nein | ja | ja |
| QR-Aufsteller als druckfertiges PDF, „Kellner rufen“ | nein | ja | ja |
| Kellner-Bestellaufnahme am Handy, Küchenboard, erweiterte Statistik | nein | ja | ja |
| Gäste bestellen selbst per Tisch-QR | nein | nein | ja |
2.3Zahlung und Kasse:Bestellungen werden ausschließlich vor Ort beim Personal bezahlt. Der Anbieter wickelt keine Zahlungen ab, ist kein Zahlungsdienstleister und stellt keine Registrierkasse bereit. Die Pflichten des Kunden zur Belegerteilung, Registrierkasse und Versteuerung bleiben unberührt.
2.4Der Anbieter erhebt keine Provision auf Umsätze des Kunden.
2.5Ein bestimmter Funktionsumfang, der über die Paketbeschreibung hinausgeht, ist nicht geschuldet. Der Anbieter darf die Software weiterentwickeln (siehe 13.3).
2.6Zusatzleistungen:Der Anbieter bietet gegen gesondertes Entgelt QR-Sticker, Acryl-Tischaufsteller und das Einpflegen einer bestehenden Speisekarte an. Die Preise stehen auf der Website und verstehen sich netto zuzüglich 20 % Umsatzsteuer; bei Waren kommen Versandkosten hinzu. Waren werden nach Zahlungseingang innerhalb von 10 Werktagen versandt; individuell bedruckte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen, die gesetzliche Gewährleistung bleibt unberührt. Der Einpflegeservice umfasst die Übernahme von Kategorien, Gerichten, Preisen und Allergenen aus der vom Kunden gelieferten Karte; der Kunde prüft und gibt die Inhalte nach 6.1 und 6.2 frei. Zusatzleistungen sind nicht Teil der Testzeit und laufen unabhängig vom Paket.
3 Vertragsschluss und Testzeit
3.1Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Anmeldung oder Bestellung des Kunden annimmt, spätestens mit der Freischaltung des Zugangs. Der Anbieter kann Anmeldungen ohne Angabe von Gründen ablehnen.
3.2Jedes Paket kann 14 Tage kostenlos getestet werden, ohne Kreditkarte. Die Testzeit beginnt mit der Freischaltung. Sie ist unverbindlich und endet nach 14 Tagen automatisch, ohne dass Kündigung oder Kosten anfallen, es sei denn, der Kunde hat das Paket zuvor kostenpflichtig gebucht.
3.3Nach Ablauf der Testzeit ist die digitale Speisekarte für Gäste nicht mehr erreichbar. Das Team des Kunden kann sich weiterhin anmelden und die Speisekarte pflegen. Bucht der Kunde das Paket, wird die Speisekarte wieder freigeschaltet.
3.4Die kostenpflichtige Laufzeit beginnt nach der Testzeit (siehe 5).
4 Preise und Zahlung
4.1Alle Preise sind Nettopreise in Euro und verstehen sich zuzüglich 20 % Umsatzsteuer. Für Kunden mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat und gültiger UID geht die Steuerschuld nach § 3a Abs. 6 UStG auf den Kunden über (Reverse Charge): Die Rechnung weist keine Umsatzsteuer aus, nennt die UID-Nummern beider Seiten und den Hinweis „Umkehr der Steuerschuld“; der Kunde schuldet die Umsatzsteuer in seinem Staat. Kunden außerhalb der EU weisen ihre Unternehmereigenschaft nach; die Rechnung enthält dann keine österreichische Umsatzsteuer.
| Paket | Monatszahlung | Jahreszahlung (10 Monatsraten für 12 Monate) |
|---|---|---|
| Basic | 19,90 € / Monat | 199 € / Jahr |
| Premium | 44,90 € / Monat | 449 € / Jahr |
| Komplett | 59,90 € / Monat | 599 € / Jahr |
4.2Der Kunde wählt bei der Buchung die Zahlweise. Die Entgelte sind im Voraus fällig: bei Jahreszahlung für zwölf Monate, bei Monatszahlung für jeweils einen Monat.
4.3Der Anbieter stellt Rechnungen elektronisch per E-Mail an die vom Kunden angegebene Rechnungsadresse. Der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungslegung zu.
4.4Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen, per Überweisung; sobald angeboten, auch per Kreditkarte über den Zahlungsdienstleister Stripe. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 456 UGB) sowie die Ersatzfähigkeit der Betreibungskosten. Das Recht des Anbieters, den Zugang nach 12.1 zu sperren, bleibt unberührt.
4.5Preise für eine bereits laufende Laufzeit bleiben unverändert. Preisänderungen für künftige Laufzeiten sind nach 13.1 und 13.2 möglich.
5 Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
5.1Jahreszahlung:Die Laufzeit beträgt zwölf Monate und beginnt nach der Testzeit. Sie verlängert sich jeweils automatisch um weitere zwölf Monate, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit gekündigt wird.
5.2Monatszahlung:Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
5.3Die Frist von einem Monat bedeutet: Geht die Kündigung im Oktober ein, am 1. oder am 31. Oktober, endet der Vertrag mit Ablauf des 30. November. Bei Jahreszahlung muss die Kündigung spätestens am letzten Tag des Monats vor dem Monat des Laufzeitendes eingehen. Endet die Laufzeit also am 30. November, muss sie bis 31. Oktober eingehen; später eingehende Kündigungen wirken erst zum Ende der nächsten Laufzeit.
5.4Die Kündigung bedarf der Textform; eine E-Mail an office@kaissolutions.at genügt. Der Anbieter bestätigt sie mit dem Beendigungsdatum.
5.5Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit Nachfrist von mindestens 14 Tagen in Zahlungsverzug bleibt oder gegen Pflichten aus Punkt 6 schwer verstößt.
5.6Bei Jahreszahlung wird das für die laufende Laufzeit im Voraus bezahlte Entgelt bei vorzeitiger Beendigung durch den Kunden nicht anteilig erstattet. Bei Beendigung durch den Anbieter ohne wichtigen Grund erstattet der Anbieter das Entgelt für die restliche Laufzeit anteilig.
5.7Ein Wechsel auf ein höheres Paket ist jederzeit möglich und gilt ab dem Wechsel; die Laufzeit und die Zahlweise bleiben unverändert, das Entgelt wird für die Restlaufzeit anteilig angepasst. Ein Wechsel auf ein niedrigeres Paket ist zum Laufzeitende möglich.
6 Pflichten des Kunden
6.1Inhalte der Speisekarte:Der Kunde ist allein verantwortlich für Namen, Beschreibungen, Preise, Bilder und alle sonstigen Inhalte und für deren Richtigkeit und Aktualität. Preise sind so anzugeben, wie es die Preisauszeichnungsvorschriften verlangen (Endpreis inklusive Umsatzsteuer).
6.2Allergene und Inhaltsstoffe:Die Kennzeichnung von Allergenen und weiteren Inhaltsstoffen nach den lebensmittelrechtlichen Vorschriften obliegt ausschließlich dem Kunden. QR Table stellt die Felder und die Anzeige bereit, prüft die Angaben aber nicht inhaltlich. Der Kunde ist verpflichtet, die Allergenangaben vollständig und aktuell zu halten und sicherzustellen, dass Gäste bei Fragen auch persönlich Auskunft erhalten.
6.3Rechte Dritter:Der Kunde darf nur Inhalte einstellen, an denen er die erforderlichen Rechte hat (Texte, Fotos, Videos, Logos, Schriften, Zertifikate). Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf rechtswidrigen Inhalten des Kunden beruhen.
6.4Zugang:Der Kunde hält Zugangsdaten geheim und lässt sie nur durch berechtigte Mitarbeiter nutzen. Er ist für die Handlungen seiner Benutzer verantwortlich und entzieht ausgeschiedenen Mitarbeitern den Zugang unverzüglich. Verdacht auf Missbrauch meldet er sofort.
6.5Rechtstexte:Der Kunde pflegt Impressum und Datenschutzangaben seines Betriebs in den Einstellungen und ist für deren Richtigkeit verantwortlich. Er ist Verantwortlicher für die Daten seiner Gäste und Mitarbeiter (siehe 10).
6.6Steuerrecht:Registrierkasse, Belegerteilung und Versteuerung bleiben Sache des Kunden (siehe 2.3).
6.7Erlaubte Nutzung:Der Kunde nutzt QR Table nur bestimmungsgemäß. Unzulässig sind insbesondere das Umgehen von Paketgrenzen, automatisierte Lasttests ohne Zustimmung, das Hochladen von Schadsoftware und rechtswidrige oder diskriminierende Inhalte. Hochgeladene Dateien werden auf Schadsoftware geprüft; ungeprüfte oder auffällige Dateien können abgelehnt werden.
7 Verfügbarkeit, Wartung, Support
7.1Der Anbieter bemüht sich um eine störungsarme Bereitstellung rund um die Uhr. Eine bestimmte Verfügbarkeit (Service Level) wird nicht zugesagt. Ausgenommen sind geplante Wartung, Ausfälle vorgeschalteter Dienste (Internetanbindung, Rechenzentrum, Cloudflare), höhere Gewalt und Eingriffe des Kunden.
7.2Wartungsarbeiten können den Verwaltungsbereich und, falls nötig, auch die Speisekarte für Gäste kurzzeitig sperren. Der Anbieter kündigt größere Wartung nach Möglichkeit vorher an und wählt Zeiten mit geringer Nutzung.
7.3Hinweise bei Bestellungen:Ton, Anzeige und Push-Benachrichtigungen bei neuen Bestellungen oder Kellner-Rufen sind eine Hilfe, keine Garantie. Sie hängen von Gerät, Browser, Berechtigungen und Netz ab. Der Kunde stellt organisatorisch sicher, dass das Team das Küchenboard regelmäßig beobachtet.
7.4Supporterfolgt per E-Mail an office@kaissolutions.at an Werktagen (Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr). Der Anbieter bemüht sich um eine Antwort innerhalb von zwei Werktagen. Eine Reaktionszeit ist nicht zugesagt.
7.5Datensicherung:Der Anbieter sichert die Daten der Plattform täglich verschlüsselt an einem getrennten Speicherort, um das Gesamtsystem wiederherstellen zu können. Ein Anspruch auf Wiederherstellung einzelner Inhalte oder eines bestimmten Zeitpunkts besteht nicht. Der Kunde sichert wichtige Inhalte (z. B. Bilder, Texte) zusätzlich selbst.
8 Automatische Übersetzung und KI-Medien
8.1Die automatische Übersetzung (ab Premium) übersetzt Namen und Beschreibungen der Speisekarte maschinell über externe Übersetzungsdienste. Maschinelle Übersetzungen können fehlerhaft oder missverständlich sein, vor allem bei Zutaten, Allergenen, Eigennamen und Fachbegriffen.
8.2Der Kunde prüft übersetzte Texte vor der Veröffentlichung und trägt die Verantwortung für ihre Richtigkeit. Der Anbieter haftet nicht für Fehler maschineller Übersetzungen. Die Allergen-Bezeichnungen der Plattform sind fest hinterlegt und mehrsprachig; sie ersetzen nicht die Pflicht aus 6.2.
8.3Medien, die mit künstlicher Intelligenz erstellt oder wesentlich bearbeitet wurden, sind als solche zu kennzeichnen. Die Plattform bietet dafür eine Kennzeichnung; der Kunde setzt sie korrekt.
9 Rechte an Inhalten
9.1Alle Rechte an den vom Kunden eingestellten Inhalten bleiben beim Kunden.
9.2Der Kunde räumt dem Anbieter das einfache, nicht übertragbare Recht ein, diese Inhalte für die Dauer des Vertrags zu speichern, technisch zu verarbeiten (z. B. Bildgrößen erzeugen), auf Veranlassung des Kunden zu übersetzen und Gästen über die Speisekarte öffentlich zugänglich zu machen. Das Recht endet mit dem Vertrag, vorbehaltlich der Fristen in 12.3.
9.3Die Software, die Marke „QR Table“ und alle zugehörigen Rechte verbleiben beim Anbieter. Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die Software im Rahmen des gebuchten Pakets zu nutzen.
9.4Der Anbieter darf den Kunden nur mit dessen Zustimmung als Referenz nennen.
10 Datenschutz
10.1Für personenbezogene Daten, die der Kunde über QR Table verarbeitet (insbesondere Daten seiner Mitarbeiter und der Gäste, z. B. Bestellungen und Kellner-Rufe), ist der Kunde Verantwortlicher und der Anbieter Auftragsverarbeiter im Sinn von Art. 28 DSGVO. Die Einzelheiten regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), der Bestandteil dieser AGB ist und mit der Anmeldung abgeschlossen wird.
10.2Für die Daten des Kunden selbst (Kontaktdaten, Rechnungsdaten, Zugangsdaten) ist der Anbieter Verantwortlicher; es gilt die Datenschutzerklärung auf qr-table.at.
10.3QR Table verfolgt Gäste nicht: Es werden keine Cookies für Gäste gesetzt, und die Statistik besteht aus Zählern ohne IP-Adresse und ohne Gerätekennung. Gastbestellungen erfassen Speisen, Tisch, Zeitpunkt und eine optionale Anmerkung; Name oder Kontaktdaten werden nicht abgefragt. Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, seine Gäste nach Art. 13 DSGVO zu informieren; die Plattform stellt ihm dafür eine Datenschutzerklärung für seine Subdomain bereit.
11 Gewährleistung und Haftung
11.1Gewährleistung:Der Kunde meldet Mängel unverzüglich und nachvollziehbar in Textform. Der Anbieter beseitigt Mängel innerhalb angemessener Frist durch Fehlerbehebung oder Umgehungslösung. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate. Preisminderung oder Vertragsauflösung sind erst nach zweimalig erfolglosem Behebungsversuch möglich.
11.2Haftung:Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den vorhersehbaren, typischen Schaden.
11.3Die Haftung des Anbieters aus einem Vertragsjahr ist bei leichter Fahrlässigkeit mit dem im jeweiligen Vertragsjahr gezahlten Entgelt beschränkt. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Schäden aus Datenverlust ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit der Kunde den Schaden durch zumutbare eigene Sicherung hätte vermeiden können.
11.4Inhalte des Kunden:Der Anbieter haftet nicht für Inhalte des Kunden, insbesondere nicht für unrichtige Preise, Allergenangaben und Übersetzungen (siehe 6 und 8), und nicht für entgangene Bestellungen wegen Störungen, die nach 7 nicht zugesichert sind.
11.5Schadenersatzansprüche gegen den Anbieter verjähren in einem Jahr ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Die Haftung bleibt unberührt, soweit zwingendes Recht sie nicht ausschließen lässt.
12 Sperre, Beendigung, Datenrückgabe
12.1Sperre:Der Anbieter darf den Zugang zur Speisekarte für Gäste sperren, wenn der Kunde trotz Mahnung mit Nachfrist von mindestens 14 Tagen in Zahlungsverzug bleibt, oder sofort, wenn rechtswidrige Inhalte oder ein schwerer Missbrauch vorliegen. Das Team des Kunden kann sich in der Regel weiter anmelden. Die Entgeltpflicht bleibt während der Sperre bestehen. Nach Ausgleich der offenen Beträge hebt der Anbieter die Sperre unverzüglich auf.
12.2Beendigung:Mit Vertragsende ist die Speisekarte für Gäste nicht mehr erreichbar. Der Kunde kann seine Daten bis zum Vertragsende selbst exportieren, soweit die Plattform dies anbietet (z. B. Statistik). Auf Anfrage in Textform stellt der Anbieter innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende die Speisekarte (Kategorien, Gerichte, Preise, Allergene) in einem gängigen Format (z. B. CSV oder JSON) bereit.
12.3Löschung:Der Anbieter löscht die Daten des Kunden 90 Tage nach Vertragsende aus der Plattform. Datensicherungen laufen nach ihren üblichen Zyklen aus (längstens zwölf Monate). Rechnungs- und Buchhaltungsdaten des Anbieters werden entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (sieben Jahre, § 132 BAO) aufbewahrt. Weitere Einzelheiten regelt der AVV.
12.4Bereits entstandene Zahlungsansprüche, Haftungsregelungen und Geheimhaltungspflichten überdauern das Vertragsende.
13 Änderungen der AGB und der Leistung
13.1Der Anbieter kann diese AGB und die Preise für künftige Laufzeiten ändern. Er teilt Änderungen mindestens zwei Monate vor Inkrafttreten per E-Mail mit und hebt die geänderten Punkte hervor.
13.2Die Änderung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb dieser Frist in Textform widerspricht; darauf weist der Anbieter in der Mitteilung hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Seite den Vertrag zum Inkrafttreten der Änderung ohne Einhaltung einer weiteren Frist kündigen; bis dahin gilt die bisherige Fassung. Preisänderungen wirken nie für eine bereits bezahlte Laufzeit.
13.3Der Anbieter darf die Software weiterentwickeln und Funktionen ändern oder ersetzen, solange der Kern der Paketleistung (siehe 2) erhalten bleibt. Er darf Funktionen entfernen, wenn sie rechtlich oder technisch nicht mehr vertretbar sind, und informiert den Kunden darüber rechtzeitig.
14 Schlussbestimmungen
14.1Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
14.2Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Wien, Innere Stadt, ausschließlich zuständig. Erfüllungsort ist Wien.
14.3Erklärungen im Rahmen des Vertrags können per E-Mail abgegeben werden, sofern diese AGB nichts anderes bestimmen. Der Kunde hält seine Kontakt- und Rechnungsadresse aktuell.
14.4Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit Zustimmung des Anbieters übertragen. Der Anbieter darf den Vertrag auf einen Rechtsnachfolger übertragen, der in die Pflichten eintritt.
14.5Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.